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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.09.1988 - 6 W 98/88   

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https://dejure.org/1988,2693
OLG Frankfurt, 27.09.1988 - 6 W 98/88 (https://dejure.org/1988,2693)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.1988 - 6 W 98/88 (https://dejure.org/1988,2693)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 1988 - 6 W 98/88 (https://dejure.org/1988,2693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsverfahren; Einstweilige Verfügung; Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes; Vermutung der Eilbedürftigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1489
  • NJW-RR 1989, 765 (Ls.)
  • GRUR 1989, 77
  • BB 1989, 1077
  • DB 1989, 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 08.06.1978 - 8 U 11/78

    Wirksamkeit eines eine unbedingte Zahlungsverpflichtung für einen Scheck

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.1988 - 6 W 98/88
    Während das OLG Düsseldorf (NJW 1978, 2513) einen Verfügungsgrund im Verfahren nach § 13 , § 15 AGBG grundsätzlich verneint, wenn ein klagebefugter Verband den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung stellt, vertritt ein Teil der Literatur die Auffassung, daß der Unterlassungsanspruch wegen unzulässiger AGB seiner Natur nach dringlich sei (vgl. Wolf/Horn/Lindacher, AGBG § 13 Rdn. 93; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 5. Aufl., § 15 Rdn. 15; wohl auch OLG Hamburg, WRP 1981, 536 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 5 U 155/88   

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https://dejure.org/1989,8786
OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 5 U 155/88 (https://dejure.org/1989,8786)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.1989 - 5 U 155/88 (https://dejure.org/1989,8786)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 5 U 155/88 (https://dejure.org/1989,8786)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1489
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 19.08.2004 - 4 U 66/04

    Keine zugängliche Nachbesserung gem. § 637 Abs. I BGB bei Mangelfolgeschäden

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 9. Januar 1989 (NJW 1989, 1489) über einen Fall einschieden, in dem der Unternehmer aus dem 6. Zylinder eine Zündkerze ausgebohrt hatte und Bohrspäne in den Verbrennungsraum gelangt waren.
  • OLG Koblenz, 22.03.2007 - 2 U 449/06

    Überraschungsentscheidung, wenn die Entscheidung auf einen aufklärungsbedürftigen

    Es stellt eine Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht bei der Prüfung einer arglistigen Täuschung eine umfangreiche Beweisaufnahme zu einem Komplex durchführt, die Entscheidung letztlich auf einen anderen, aufklärungsbedürftigen Komplex gestützt wird, der nicht Gegenstand der Beweisaufnahme und Erörterungen im Termin war (im Anschluss an BVerfGE 84, 188; BGH NJW 1989, 2757; 1993, 667; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 1489, NJW-RR 1992, 1268).

    Eine Entscheidung darf nicht auf einen Sachverhalt gestützt werden, den keine Partei vorgetragen hat (OLG Düsseldorf, NJW 1989, 1489) oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, den beide Parteien für unerheblich gehalten haben (Zöller/Gummler/Heßler, ZPO, 26. Aufl. § 538 Rn. 21; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1268).

  • OLG Frankfurt, 09.05.2018 - 4 U 145/17

    Verfahrensfehler: Verstoß gegen den Beibringungsgrundsatz durch Berücksichtigung

    Gleichermaßen liegt ein Verstoß gegen den Beibringungsgrundsatz vor, wenn die Entscheidung auf einen Sachverhalt gestützt wird, den keine Partei vorgetragen hat, etwa wenn ein von den Parteien nicht geltend gemachter Anfechtungs- oder Nichtigkeitsgrund vom Gericht herangezogen wird (OLG Saarbrücken, Urteil 28.9.83, Az. 1 U 110/83, OLGZ 84, 79; OLG Düsseldorf, Urteil 9.1.89, Az. 5 U 155/88, NJW 89, 1489) oder wenn das Gericht ein entscheidungserhebliches Schreiben in einem Sinne auslegt, den ihm keine Partei beimisst (OLG München, Urteil 12.7.90, Az. 1 U 1662/90, NJW-RR 92, 61; Zöller/Heßler, 32. Aufl., § 538, Rn. 21).
  • OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 223/93

    Konsequenzen eines richterlichen Hinweises

    Jedenfalls in derartigen Fällen muß das Gericht auch hierauf hinwirken (vgl. BGH NJW 1981/1378; OLG München OLGZ 1979/355; OLG Schleswig SHAnz 1982/29; NJW 1983/347; 1986/3146; OLG Düsseldorf NJW 1989/1489; NJW-RR 1992/1404; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., § 278 Rn. 8; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 52. Aufl., § 278 Rn. 20).
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